Startseite › Foren › Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc. › Bestandsschutz während vereinbarter Karenzverlängerung › Antwort auf: Bestandsschutz während vereinbarter Karenzverlängerung
20. Oktober 2006 um 12:43 Uhr
#67553
rawuzl
Teilnehmer
Ja, nach einer 4 wöchigen Behaltefrist nach der Elternkarenz darf die Arbeitgeberkündigung ausgesprochen werden, und ist somit wirksam, aber es muss nach 4 Wochen und 1 Tag die Kündigung ausgesprochen werden um ihre Rechtswirksamkeit zu behalten.
Eine während der 4-wöchigen Behaltefrist nach Elternkarenz ausgesprocheneArbeitgeberkündigung ist ohne vorherige Zustimmung des Arbeits- und Sozialgericht unwirksam.
( OGH 29.3.2006 ObA25/06a)
lg. Andrea