Antwort auf: Bestandsschutz während vereinbarter Karenzverlängerung

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#67553
rawuzl
Teilnehmer

Ja, nach einer 4 wöchigen Behaltefrist nach der Elternkarenz darf die Arbeitgeberkündigung ausgesprochen werden, und ist somit wirksam, aber es muss nach 4 Wochen und 1 Tag die Kündigung ausgesprochen werden um ihre Rechtswirksamkeit zu behalten.
Eine während der 4-wöchigen Behaltefrist nach Elternkarenz ausgesprocheneArbeitgeberkündigung ist ohne vorherige Zustimmung des Arbeits- und Sozialgericht unwirksam.
( OGH 29.3.2006 ObA25/06a)
lg. Andrea