Antwort auf: Zuviel überwiesener Betrag

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rkraft
Teilnehmer

Liebe Bina,

auch wenn es jetzt nicht um horrende Beträge geht, ist es natürlich ein ärgerlicher Fall. Ich würde der Ex-Dienstnehmerin ein Schreiben schicken, in der Sie darauf verweisen, dass

– die Zahlung aufgrund eines Irrtums und somit rechtsgrundlos erfolgte,
– die Dienstnehmerin infolge der unverzüglichen Aufklärung des Irrtums keinerlei Gutgläubigkeit einwenden kann,
– die Dienstnehmerin daher nicht berechtigt ist, den zuviel erhaltenen Betrag zu behalten
– mit rechtlichen Schritten zu rechnen ist, die uU ein Vielfaches an Kosten für die Dienstnehmerin mit sich bringen können.

Sollte das alles nicht klappen und der Betrag von der Ex-Dienstnehmerin nicht eingebracht werden können, ist im Verhältnis zum Dienstgeber auf das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz hinzuweisen, welches – außer im Falle absichtlicher Schädigung – dem Dienstnehmer idR das Recht auf Haftungsmäßigung gibt. Dabei spielt natürlich die Schadensursache eine wichtige Rolle, also konkret, welcher Irrtum da bei der überhöhten Auszahlung zugrunde liegt. Je nach Komplexität der jeweiligen Abrechnung kann gesetzlich eine Haftungsmäßigung bis auf Null angebracht sein.
Ich würde – wenn es soweit kommen sollte – daher gegenüber dem Dienstgeber auf das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz hinweisen.

Schöne Grüße,
Rainer Kraft