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17. Oktober 2006 um 7:16 Uhr
#67516
Mitglied
Sehr geehrter Herr Kraft,
danke für Ihre Antwort, Sie haben mir schon etwas weitergeholfen.
Besteht eigentlich die Möglichkeit die 5 Jahresfrist durch Unterbrechung der Auslandsentsendung wieder neu aufleben zu lassen? Wenn ja, gibt es eine Mindestfrist, wie lange unterbrochen werden müsste.
Danke
Veronika