Antwort auf: Überstunden-Ende DV

Startseite Foren Ende Dienstverhältnis Überstunden-Ende DV Antwort auf: Überstunden-Ende DV

#67484
Elisabeth
Teilnehmer

Hallo Birgit!

Zu Frage 1: Die Überstunden werden mit dem Teiler 1/143 abgegolten, die Mehrarbeit mit dem Teiler 1/167. Nach Möglichkeit gehören diese Stunden dem Lohnzahlungszeitraum zugeordnet in dem sie entstanden sind – sprich Aufrollung (ich nehme an die offenen ÜST sind alle aus 2006).
Wenn es aber nur ein paar Stunden sind, würde ich sie bei der Endabrechnung miteinbeziehen.

Zu Frage 2: Bei Teilzeitbeschäftigten können nur Mehrarbeit, bzw. ÜST entstehen, wenn a) die tägliche Normalarbeitszeit gleich den Vollzeitarbeitskräften überschritten wird, oder b) die wöchentliche Normalarbeitszeit gleich den Vollzeitbeschäftigten überschritten wird.

Diese sind dann wie im ersten Absatz abzugelten.

Bezüglich der Frage des 50%igen Zuschlages (Zeitguthaben die nicht aus ÜST oder Mehrarbeit stammen) bei Beendigung des DV würde ich folgendes meinen (übersetzt, ich bin mir nicht ganz sicher!!):

Teiler 1/167 und auf gar keinen Fall ÜST im Sinne des §68/2 (wieder sicher!!).

Hoffe es gibt jemand noch seinen Kommentar zu diesem Thema ab!

Vorerst einmal schöne Grüße von

Elisabeth