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Hallo Daniela!
Mir scheint, ihr habt den § 41 Übergangsbestimmungen im BAGS-KV übersehen.
Dieser besagt im Absatz 1) Arbeitszeit folgendes:
„Insoweit sich durch die Anrechnung von Ruhepausen auf die Arbeitszeit bereits vor In-Kraft-Treten dieses Kollektivvertrages eine kürzere wöchentliche Nettoarbeitszeit als 40 Stunden ergibt, so ist diese Verkürzung auf die gemäß § 4 dieses Kollektivvertrages geregelte Verkürzung der wöchentlichen Normalarbeitszeit anzurechnen.
Gleiches gilt für Vereinbarungen sonstiger Verkürzungen der wöchentlichen Normalarbeitszeit.
Für Betriebe, in denen zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Kollektivvertrages die wöchentliche Normalarbeitszeit mehr als 38 Stunden beträgt, verkürzt sich diese ab 1.1.2005 jährlich um 1/2 Stunde bis zur Erreichung der wöchentlichen Normalarbeitszeit von 38 Stunden.“
Somit gelten lt. BAGS-Satzung ab 01.05.2006 als wöchentliche Normalarbeitszeit 39 Stunden (ab 01.01.2007 = 38,5 Std. und erst ab 01.01.2005 = 38 Std.).
Hoffe, ich konnte euch ein bißchen helfen.
lg
Wolfi
😉