Antwort auf: Dienstzettel/´Dienstvertrag

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#67463
rkraft
Teilnehmer

Lieber Tomtom,

man könnte beispielsweise folgendermaßen formulieren:

„Für künftige Änderungen der Entgeltansprüche des Dienstnehmers, die sich aufgrund von Gesetzen oder Normen der kollektiven Rechtsgestaltung ergeben (zB kollektivvertragliche Ist-Lohnerhöhungen), wird auf diese einschlägigen gesetzlichen und kollektivrechtlichen Regelungen verwiesen.“

Ergänzender Hinweis: Aus § 2 Abs 6 in Verbindung mit Abs 2 und 5 AVRAG ergibt sich, welche Dienstzettelinhalte (bzw deren Änderungen) durch bloßen Verweis möglich sind.

Schöne Grüße,
Rainer Kraft