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3. Oktober 2006 um 21:16 Uhr
#67446
Elisabeth
Teilnehmer
Hallo Lydia!
Wenn Sie der Mitarbeiterin einen Pauschalbetrag für diverse „dienstliche Fahrten“ mit dem Privatauto bezahlen, können Sie diesen nur SV- und LST pflichtig bezahlen. – Lohnart kreieren für diesen Aufwandersatz.
Ich würde eine schriftliche Vereinbarung aufsetzen und diese der Mitarbeiterin unterschreiben lassen.
Bedenken Sie aber, dass – falls die Mitarbeiterin mit Ihrem Privatauto auf diesen Fahrten in einen Unfall verwickelt wird, oder das Auto zB auch nur auf einem Parkplatz beschädigt wird – gibt es wahrscheinlich Probleme!
LG von Elisabeth