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3. Oktober 2006 um 8:36 Uhr
#67443
andrea78
Teilnehmer
Hallo Birgit,
ich mache keine zusätzliche Abmeldung, wenn der Dienstnehmer nach dem Zivildienst nicht mehr zurückkehrt. Das Ende Entgelt wurde ja eh gemeldet. (Abfertigung alt)
Wenn ich einen Abfertigung neu Fall habe – melde ich im Zuge des Ende MV auch das Ende der Beschäftigung mit. Wegen dem Resturlaub kannst du ja mal abwarten. Sonst hängst du die Ersatzleistung für den Urlaub am Ende der Beschäftigung an.
Liebe Grüße
Andrea