Antwort auf: Unberechtigter Vorzeitiger Austritt – Güterbeförderung

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#67445
Ariane
Teilnehmer

Danke Roland!

Bei uns ist heute noch ein Prüfer von der VGKK. Ich habe ihn noch gefragt was er zu diesem Fall sagt. Er hat gemeint, das bei der Urlaubsersatzleistung auch der Teil für die Sonderzahlungen ausbezahlt werden muß, da es sich ja um einen Anspruch handelt, der im letzten Jahr entstanden ist.

Ich denke ich werde mich daran halten.

Schöne Grüsse

Ariane