Antwort auf: SB Parkplatz bei Parkscheinen?

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#67513
rkraft
Teilnehmer

Lieber Martin,

ja diese pauschalierte Parkometerabgabe kenne ich aus eigener Erfahrung. Habe diese Pauschalabgabe vor einigen Jahren auch beim Magistrat beantragt und bezahlt (das wurde mir dann aber mit der Zeit zu teuer, sodass ich irgendwann wieder auf die Öffis umgestiegen bin… 🙂 )

Wird vom Arbeitgeber die pauschalierte Parkometerabgabe übernommen, ist es m.E. diskussionslos klar, dass da grundsätzlich ein Sachbezug entsprechend dem tatsächlichen Wert anzunehmen ist.
Dies ergibt sich eindeutig schon daraus, dass die Benützung der Parkberechtigungskarte
– einerseits in ganz Wien (vgl zB Lohnsteuer-Protokoll 2004 bezüglich Parkberechtigungskarte für Magistratsbedienstete für den gesamten Ort) und
– andererseits natürlich auch außerhalb der Arbeitszeit
benützt werden kann.

Dass das BMF die gleiche Bewertung auch für Parkscheine, die dem Dienstnehmer vom Dienstgeber für das Parken am Arbeitsplatz bezahlt werden, vertritt, entspricht meinen in den vorigen Postings geäußerten Befürchtungen.

Eine messerscharfte Abgrenzung zwischen Verwendung von Parkscheinen für beruflich veranlasstes Parken bei Dienstreisen in Wien einerseits und dem „privaten“ Parken am Arbeitsplatz andererseits, ist sicher schwer möglich. Eine grobe Abgrenzung kann sich m.E. am ehesten aus den Reiseabrechnungen ergeben (aus denen zB die besuchten Klienten samt jeweiligem Aufenthalt ersichtlich sind). Ein gesondertes „Parkbuch“ wäre mir auch neu… 😀

Bei Berufsgruppen, bei denen die permanente dienstliche Nutzung von Parkscheinen auf der Hand liegt (zB Botendienstfahrer), wird ein Prüfer in der Regel nur schwer irgendwelche Beanstandungen anbringen können (außer die Menge der angeblich dienstlich verwendeten Parkscheine steht in einem völligen Missverhältnis zur jeweils geleisteten Dienstzeit).

Schöne Grüße,
Rainer Kraft