Antwort auf: Kündigung während des Krankenstandes

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#67701
rkraft
Teilnehmer

Lieber Chris,

spät aber doch eine Antwort auf Ihre ergänzende Frage.

Da die Entgeltfortzahlung über das DV-Ende hinaus die Ausnahme von der Regel ist, würde ich die Beweislast für den (fortdauernden) Krankenstand grundsätzlich beim Arbeitnehmer sehen. Dh im Falle allfälliger Unklarheiten über das Fort- oder Nichtfortbestehen des Krankenstandes würde ich den Arbeitnehmer ausdrücklich zur Vorlage von Nachweisen (neuerliche Krankenstandsbestätigung) auffordern und mangels Vorlage die Entgeltfortzahlung stoppen.

Dies ist mE schon daraus abzuleiten, dass der Arbeitgeber auch bei aufrechtem Dienstverhältnis die Aufforderung an den Arbeitnehmer zur Vorlage einer Krankenstandsbestätigung „nach angemessener Zeit wiederholen kann“ (siehe § 8 Abs 8 AngG bzw § 4 Abs 1 EFZG).

Schöne Grüße,
Rainer Kraft