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20. Oktober 2006 um 11:06 Uhr
#67549
Teilnehmer
Noch eine Frage zu diesem Thema:
Muß der AG sich darum kümmern ob der AN noch im Krankenstand sich befindet oder muß der AN dem ehemaligen AG melden, er sei noch immer im Krankenstand.
Bzw. muß der AN dem AG melden wann der Krankenstand beendet ist.
Selbst ein Anruf bei der GKK bleibt meistens unfruchtbar ob ein AN sich noch im Krankenstand befindet. Hatte schon oft den Fall dass die GKK bei mir anruft seit wann ein AN wieder arbeitet………
Wie würdet ihr da vorgehen ?!?!
LG
Chris
