Antwort auf: Kündigung während des Krankenstandes

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#67498
rkraft
Teilnehmer

Lieber Roland, lieber Dobibeda,

zu beiden aufgeworfenen Fragen, die m.E. von der Wirtschaftskammer richtig beantwortet wurden, gibt es bereits Rechtsprechung (leider nicht vom OGH, sondern nur vom OLG Wien):

1) Keine Urlaubsersatzleistung für Zeitraum der Entgeltfortzahlung nach Kündigung
„Bei der Berechnung der Urlaubsersatzleistung ist die Dauer der Dienstzeit im Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses maßgeblich und nicht das Ende des über diesen Zeitpunkt hinausgehenden Entgeltfortzahlungszeitraumes gemäß § 5 EFZG im Falle einer Kündigung während des Krankenstandes. Beginnt noch während der Dauer der Entgeltfortzahlung nach DV-Ende ein neues Dienst-(Urlaubs-)jahr, bleibt der „neue“ Urlaub unberücksichtigt.“ (OLG Wien 29. 11. 2004, 10 Ra 171/04x)

2) Nach Ansicht des OLG Wien zählen zum fortgezahlten Entgelt im Sinne des § 5 EFZG auch die anteiligen Sonderzahlungen (OLG Wien 16. 6. 1994, 32 Ra 41/94).

Schöne Grüße,
Rainer Kraft