Antwort auf: Fristversäumnis für Bekanntgabe der Elternteilzeit?

Startseite Foren Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc. Fristversäumnis für Bekanntgabe der Elternteilzeit? Antwort auf: Fristversäumnis für Bekanntgabe der Elternteilzeit?

#67380
Eve
Teilnehmer

Hallo Andrea!

Also ich hatte so einen ähnlichen Fall schon mal.
Theoretisch kann der Dienstgeber nicht viel machen. Kündigen kann er sie ohnehin nicht -> Motivkündigungsschutz.
Er kann auch nicht verhindern, dass sie ihre Elternteilzeit antritt.
Es kann sich also nur hinauszögern.
Klar, die Frist hat sie sowohl für die Verlängerung der Karenz als auch für
die Bekanntgabe der Elternteilzeit versäumt. Eigentlich müßte sie vorerst so arbeiten wie vor der Karenz.
Ich habe unserem Klienten geraten, der Teilzeit gleich (wenn auch verfrüht und fristwidrig) zuzustimmen, weil Teilzeit ist billiger als 40 Std.
Es kommt natürlich auch auf die betrieblichen Erfordernisse an. Gäbe es überhaupt Arbeit für 40 Std. usw.
Eine gütliche Einigung ist sicher ratsam, weil man die Dienstnehmerin so schnell nicht mehr los werden wird.

Ich hoffe, ich konnte ein bißchen helfen. 😀
Liebe Grüße
Eve