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Hallo tom!
Da geht es wohl um nur um die Erfordernis diese Überstunden zu leisten.
Sind die Überstunden auf Anordnung des Dienstgebers geleistet worden, bzw. waren/sind die Überstunden notwendig?
Einfach so die Ü-Stunden kappen halte ich für anfechtbar. Hier könnte man einwenden, daß diese nicht erforderlich waren. Aber dies ist ein Streitfall für die Vergangenheit.
Der Dienstgeber sollte die Ü-Stunden über dem Pauschale unterbinden. Einfach eine Nachricht an die Dienstnehmer, u.U. gegenzeichnen lassen. …“Überstunden welche das monatliche Überstundenpauschale/ den Gutstundenstand von 20 Stunden am Zeitkonto übersteigen, müssen gesondert genehmigt werden“…
Dies ist auch im Sinne des Arbeitszeitgesetz wegen der höchstzulässigen Anzahl der Überstunden.
Grüsse
Martin