Antwort auf: Abfertigung ALT

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#67377
Martin
Teilnehmer

Hallo Viktoria!

Frag die DN mal, wie hoch der Abfertigungsanpsruch für die deutschen Zeiten sein soll? Wenn der deutsche gesetzliche Anspruch NULL ist, dann zahl´ihr NULL aus. 😉
Also Rechte aus deutscher Abfertigung gibt´s keine zur Anrechnung für die gesetzliche Abfertigung in Österreich.

MVK Zeiten für Österreich sind O.K.

Alles andere ist eine freiwillige Abfertigung und die müßte vereinbart worden sein.

Grüsse
Martin