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20. September 2006 um 20:55 Uhr
#67377
Martin
Teilnehmer
Hallo Viktoria!
Frag die DN mal, wie hoch der Abfertigungsanpsruch für die deutschen Zeiten sein soll? Wenn der deutsche gesetzliche Anspruch NULL ist, dann zahl´ihr NULL aus. 😉
Also Rechte aus deutscher Abfertigung gibt´s keine zur Anrechnung für die gesetzliche Abfertigung in Österreich.
MVK Zeiten für Österreich sind O.K.
Alles andere ist eine freiwillige Abfertigung und die müßte vereinbart worden sein.
Grüsse
Martin