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20. September 2006 um 7:04 Uhr
#67371
Mitglied
Hallo Martin!
Danke für deine Antwort. Die DN klagt den Abfertigungsanspruch von 1998 – 2006 ein. Sprich Dienstverhältnis Deutschland und Österreich. Was wäre eigentlich wenn damals vereinbart wurde, dass Sie mit allen Rechten und Pflichten übernommen wurden ist? Wäre es möglich, dass man die einbezahlten MV-Beiträge rückfordert und ihr dann die Abfertigung in Österreich ausbezahlt?
Liebe Grüße
Viktoria