Antwort auf: Tod des Dienstgebers

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#67352
ingridB
Teilnehmer

Ja, danke. Also der Umstand dass das DV nicht durch den Tod endet, löst auch schon weitere Fragen.
Es stellt sich ja jetzt einmal die Frage, ob die Angestellten weiterarbeiten (was ich annehme – denn es war ein Unfalltod eines noch jungen Dienstgebers).

lg
Ingrid