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3. November 2006 um 10:04 Uhr
#67598
lydia54
Teilnehmer
Ich hätte da auch noch eine Frage dazu:
Wenn der Mitarbeiter am 30.10.2006 aufhört, und ich bekommen am 30.10.2006 eine Pfändung, muss ich dann eine Drittschuldner ausfüllen, weil eigentlich ist er an dem Tag ja noch beschäftigt.
Da wir am 15.dM im nachhinein abrechnen, muss ich ihm dann die Pfändung abziehen?
Bittte um kurze Antwort,
Lydia