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12. September 2006 um 11:12 Uhr
#67344
Teilnehmer
hallo caro!
ich hatte auch schon so einen fall. richtig, bitte ins vergangene jahr gehen und neu berechnen -mittels aufrollung-, ebenfalls neuen L16 erstellen. der dn hat die möglichkeit seine arbeitnehmerveranlagung mittels einer wiederaufnahme nochmals berechnen zu lassen (einfach kurzes schreiben an das zuständige fa).
hoffe, ich konnte etwas behilflich sein,
lg
mm
