Antwort auf: Abfertigung "ALT"

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#67337
Martin
Teilnehmer

Sehe es als klassischen AVRAG Fall.
Die Dienstverhältnisse werden mit allen Rechten und Pflichten vom Übernehmer übernommen.
Somit bleibt Abfertigung Alt mit Anrechnung der Vordienstzeiten.

Grüsse
Martin