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8. September 2006 um 15:45 Uhr
#67337
Martin
Teilnehmer
Sehe es als klassischen AVRAG Fall.
Die Dienstverhältnisse werden mit allen Rechten und Pflichten vom Übernehmer übernommen.
Somit bleibt Abfertigung Alt mit Anrechnung der Vordienstzeiten.
Grüsse
Martin