Antwort auf: Entlassung

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#67331
Meli
Teilnehmer

Hallo Kim,

wenn ein Arbeiter sich länger als 14 Tag im Gefängnis befindet, darf die Entlassung erst frühestens nach dem 15. Tag ausgesprochen werden. Wohin die Entlassung geschickt wird, kann ich leider auch nicht sagen ( vielleicht zu seinem Rechtsanwalt? oder ins Gefängnis 🙄
Bezüglich der GKK – ich würde für den Zeitraum des Aufenthalt im Gefängnis den DN bei der GKK „ohne Entgelt“ melden, wenn die Entlassung erfolgt – bei der GKK Ende Beschäftigungsverhältnis melden und eventuell die restlichen Urlaubstage, Überstunden usw. noch auszahlen.

Hoffe dir etwas geholfen zu haben.

lg
meli