Antwort auf: Keine KV-Zugehörigkeit

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#67327
Kerkyra
Teilnehmer

Danke für die Antwort.

V+V bedeutet Vermietung und Verpachtung von Fremdenzimmern.

Im DV wurde kein KV vereinbart. Somit gilt für Arbeiter ja lt. Arbeitsrecht 14 Tage KV, die nur durch den KV gekürzt werden kann.

Die Kündigungsfrist ist wegen der UEL relevant.

Hab ich irgendwas vergessen?? : 🙁