31. August 2006 um 13:30 Uhr
#67313
Teilnehmer
Liebe Susanne,
die Rechtswirkungen des Privatkonkurses treten erst mit dem auf die Kundmachung in der Insolvenzdatei folgenden Tag ein (vgl § 2 Abs 1 Konkursordnung).
Die Konkurseröffnung ist aus der Insolvenzdatei unter http://www.edikte.justiz.gv.at/edikte/id/idedi8.nsf/pge
ersichtlich.
Grundsätzlich wird der Arbeitgeber des Schuldners außerdem vom Konkursgericht über die Konkurseröffnung verständigt.
Trotzdem ist – besonders wenn der Privatkonkurs schon in Aussicht steht – ein regelmäßiger Blick in die Insolvenzdatei empfehlenswert, um keinesfalls ein Haftungsrisiko zu begründen.
Schöne Grüße,
Rainer Kraft
