Antwort auf: Betriebsübergang

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#67303
Martin
Teilnehmer

Servus!

Wenn die Dienstnehmerin nach der Abspaltung in Elternteilzeitkarenz den Antrag abgibt, sehe ich den Anspruch als nicht gegeben, da die neue GmbH weniger als 20 Mitarbeiter hat.

Sollte die Mitarbeiterin schon vor der Abspaltung in E-Karenz sein, sehe ich den Anspruch „mit allen Rechten und Pflichten“ auf den neuen Dienstgeber übergegangen.