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29. August 2006 um 19:10 Uhr
#67293
Martin
Teilnehmer
Liebe Andrea!
Sollte es keine „Einmalprämie“ sonder eine wiederkehrende Sonderzahlung sein, teilt die Sonderzahlung die SV des laufenden Bezuges.
D.h. lfd. Geringfügig, Sonderzahlung € 500,- ebenfalls geringfügig.
Solltest Du eine Vereinbarung haben, nach der ab diesem Jahr die 500,- als jährliche SZ zu zahlen sind, und im nächsten Jahr keine zusätzliche SZ ausbezahlt wird, hast Du Erklärungsbedarf gegenüber der GPLA Prüfung.
(aber den hast Du sowiso)
Paß auf, daß es keine Umsatzprovision ist, welche auf die Anspruchsmonate aufzurollen wäre.