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29. August 2006 um 9:31 Uhr
#67285
svnu
Mitglied
aaach…sorry!
Hab übersehen-sie hat ja EH IM Mutterschutz bekanntgegeben, dass sie nicht mehr kommt…. na dann im Anhang an den Mutterschutz, ganz klar. So gehts ja (wie o. erw.) auch normalerweise mit Urlaubsverbraucht vor Karenz, auch mit Wiederanmeldung – Urlaub verschiebt Kinderbetreuungsgeld (bzw Karenz)
naja-aber dann hast gleich die Lösung für den Extremfall, wenn sie eben mittendrin mitteilt, dass sie nicht mehr kommt. auch was wert ;)))