Antwort auf: Urlaubsersatzleistung nach Mutterschutz

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#67284
svnu
Mitglied

wurde mit bei der Sgkk auch mal mitgeteilt, der Hauptverband meint, das sei ein Blödsinn (wörtl.):
Sobald die DN bekanntgibt, dass sie nicht mehr kommt, anmelden, UEL verrechnen (Arbeitsrechtl Ende Eintr.-Tag) und Ende Pflichtvers. ganz „normal“ wie sonst auch bei UEL abrechnen.
Klingt ein wenig russisch, und mich wundert eigentlich die Einfachheit (seitens der GKK) dieser Lösung, aber so gehört es.
Ich hatte mir ein paar Monate zuvor eine Menge Arbeit mit der Aufrollung und Abrechnung der DN in Sbg. gemacht, das war ein Wahnsinn!Hab mich echt geärgert und dem Hauptverband auch mitgeteilt, dass ich dort eine ganz andere Auskunft erhalten habe. (wobei mir die sbg-Erklärung ein wenig logischer erschien, gem. den „normalen“ Abläufen bei Konsum vor Karenz, aber ich nehme das, was ich als Auskunft der betr. Ämter erhalte.)

LG
PS nicht irre machen lassen…..