Antwort auf: Krankenstand-Kündigungsfristen-Abfertigung

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#67279
ulrike
Mitglied

Der Abfertigungsanspruch richtet sich nach dem Ende des Dienstverhältnisses, somit wären es 3 ME.
Die Kündigungsfrist richtet sich nach dem letztmöglichen Termin zum Ausspruch der Kündigung, in deinem Fall ist das der 15. September somit
bleibt es bei 4 Wochen Kündigungfrist zum Ende der Arbeitswoche

LG