Antwort auf: Gleitzeitguthaben

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#67283
svnu
Mitglied

Hallo!
nach AZG §19 e ist Zeitguthaben bei Beendigung des DV generell mit 50% Zuschlag zu verrechnen, auch den TZ-Besch.
In diesem Fall mit Teiler 143 vom puren Monatslohn;

nützlich vielleicht:
http://www.bmwa.gv.at/NR/rdonlyres/0F5ADF51-58E5-49F6-A84B-23A0DFE259D8/0/Arbeitszeitgesetzbis1042007.pdf

evtl. Tip (habe VERSUCHT mich dort neu zu registrieren, ich kenne die Frequentierung nicht-ging grad nicht jedenfalls.):
http://www.metaller.at/servlet/ContentServer?pagename=GMT/Page/GMT_Index&n=GMT_110

(man ist aber bei der Gewerkschaft – solange man etwas braucht bzw. solangs nicht um deren Vertretung eines Dienstnehmers vs. DG geht, immer sehr willig und freundlich, Auskünfte zu erteilen)

hoffe, ich konnte einen Anstoss geben;
LG