Antwort auf: Bezugsumwandlung

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#67256
Elisabeth
Teilnehmer

Hallo Veronika!

Die Zukunftssicherung muß allen Mitarbeitern angeboten werden um steuerbegünstigt zu sein.

DB/DZ frei
KommSt frei
Da ja nur ein Teil – eben diese 25,– EUR „umgewandelt wird“ gehört es auch ins Jahressechstel,.
SZ incl. der EUR 25,–
Es muß unbedingt auf dem Lohnkonto gesondert aufscheinen.

Wo es am Lohnzettel angeführt wird, kann ich dzt. nicht genau sagen- schreibe von zu Hause aus.
Falls kein anderer Forumsteilnehmer dir zwischenzeitlich weiterhilft, werde ich mich am Montag nochmals melden.

Wenn ein DN ausscheidet, der die Zukunftsvorsorge hat, muß die Versicherung verständigt werden, dass vom DG der Betrag nicht mehr überwiesen wird. Der DN hat die Möglichkeit, privat weiter einzubezahlen.

Zu achten ist auch auf bezugsfreie Zeiten von diesen Mitarbeitern oder bei Pfändung auf das Existenzminimum.
In diesem Fall am Besten mit dem jeweiligen Mitarbeiter zu sprechen und eine Vereinbarung zu treffen.

LG Elisabeth