Antwort auf: Zukunftsicherung – Bonusberechnung

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#67262
rkraft
Teilnehmer

Liebe Nika,

meiner Ansicht nach dürfte das der Steuerfreiheit nicht schaden. Zumindest ist mir keine Rechtsprechung bzw kein Erlass bekannt, aus dem eine solche nachteilige Folge abzuleiten wäre.

Schädlich wäre es allerdings, einen bereits bestehenden, vom Dienstnehmer abgeschlossenen Versicherungsvertrag zu übernehmen. Dies liegt aber im geschilderten Sachverhalt ohnehin nicht vor.

Um eine zusätzliche Absicherung zu haben –> Anfrage gemäß § 90 EStG beim Betriebsstättenfinanzamt. Dieses ist an sich verpflichtet, tunlichst binnen 14 Tagen auf die Anfrage schriftlich zu antworten.

Schöne Grüße,
Rainer Kraft