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7. August 2006 um 19:31 Uhr
#67240
Teilnehmer
Hallo Veronika!
Ich kenne leider nicht den KV für die Metallindustrie, nur den für das Metallgewerbe.
Aber ich nehme an, dass das DV des Ferialarbeiters ein befristetes DV ist.
Somit steht dem nichts entgegen, ihn mit Ende der Befristung abzumelden.
LG Elisabeth
