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Hallo Daniela!
Vorweg: der Sozialverein, den ich abrechne, gehört erst aufgrund der Satzungserklärung seit 01.05.2006 zum BAGS-KV. Weiters existiert in diesem Verein ein Betriebsrat.
Die Wochenarbeitszeit wurde bei diesem Verein vorläufig (nach der Übergangsbestimmung im § 41) ab 01.05.2006 auf 39 Wochenstunden (bzw. anteilsmäßig für die Teilzeitkräfte) reduziert. Ab 01.01.2007 erfolgt dann die Reduzierung auf 38,5 Wochenstunden und ab 01.01.2008 auf 38 Wochenstunden.
Zur Entgeltumstellung:
Es gelten die ursprünglichen Entgeltbestimmungen (wie du richtig im Punkt B gesehen hast) weiter. Allerdings müsst ihr wirklich eine „Optierungsaufstellung“ den MitarbeiterInnen zur Verfügung stellen und die müssen dann innerhalb von 6 Monaten entscheiden, ob sie in den BAGS optieren oder nicht. Will ein Dienstnehmer die bisherigen Entgeltbestimmungen weiterhaben, so steht ihm eine etwaige BAGS-Ist-Erhöhung immer zu und er darf halt mit seinem Gehalt nicht unter den BAGS-KV rutschen (ist eigentlich logisch).
Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
Liebe Grüße
Wolfi