Antwort auf: Verpflichtung auf Bags umzusteigen

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#67237
Daniela
Teilnehmer

Hallo Wolfie,

danke für deine Antwort. Ich habe den KV Bags und habe mir auch die Übergangsbestimmungen durchgelesen. Info von der wko zur Arbeitszeit: Die 38 Wo-Std gelten seit 01.05 für alle auch bestehende DV. Habt ihr das auch so gehandhabt?
Bei den Übergangsbestimmungen steht unter B) …..es gelten die Bestimmungen dieses KV (Bags) mit Ausnahme der Bestimmungen z.B. UB/WR, Nachtarbeitszuschl., Zulagen u. Zuschläge,… heißt das, daß ich für bestehende DV die bisher geltenden Sätze nehmen muss bzw. kann?
Wäre für mich für die „Optierungsaufstellung“ wichtig ob ich den Kolleginnen die alten Sätze anbieten kann bzw. ob ich doch die neuen nehmen muss!
Würde mich sehr über deine Antwort freuen!
lg
Daniela