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15. August 2006 um 0:28 Uhr
#67263
rkraft
Teilnehmer
Liebe Susanne,
danke für die Info.
Mir ist es auch schon zu Ohren gekommen, dass manche AMS-Mitarbeiter die genannte Klausel als bedenklich oder gar rechtsunwirksam ansehen.
Nüchtern betrachtet könnte man sagen: Das AMS ist in erster Linie für die Förderung der Altersteilzeit zuständig, nicht aber für arbeitsrechtliche Zweifelsfragen (Beurteilung der Rechtswirksamkeit von Vertragsklauseln) im Zusammenhang mit Altersteilzeit.
Schöne Grüße,
Rainer Kraft