Antwort auf: Mutterschutz – Urlaub – Karenz

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rkraft
Teilnehmer

Liebe Viktoria,

ohne der Antwort von Elisabeth, Daniela oder Susann82 vorgreifen zu wollen, ist die Beurteilung Ihrer Frage sehr klar:

Wird zwischen Schutzfrist und Karenz ein Urlaubskonsum eingeschoben (was natürlich nur im Einvernehmen zwischen AG und AN geht), verlängert sich dadurch die Karenz NICHT. Es wird also in diesem Fall quasi am Beginn der Karenz ein Stück „weggezwickt“. Für die Dienstnehmerin ist dabei von Vorteil, dass sie vorübergehend Geld vom AG bekommt (nämlich das auf den Urlaubszeitraum entfallende Urlaubsentgelt) und dass die Zeit des Urlaubskonsums für dienstzeitabhängige Ansprüche (zB Abfertigung) mitgerechnet wird. Andererseits verbraucht sie damit natürlich einen Teil ihres Urlaubs.

Für die Personalverrechnung ist zu beachten: Wird zwischen der Wochenhilfe (Schutzfrist) und der Karenz ein Urlaub konsumiert, ist mit Ende der Wochenhilfe, also im Zeitpunkt des Beginns des Urlaubs keine Anmeldung erforderlich.
Allerdings ist dann mit dem Ende des Urlaubs (= des Entgeltanspruchs) eine Abmeldung zu erstatten und als Grund der Abmeldung „Karenz nach MSchG im Anschluss an den Gebührenurlaub“ anzugeben.

Übrigens: Es ist eine alte Streitfrage, ob bei Geburt des Kindes am 10.9.06 die Karenz bis 10.9.08 oder nur bis 9.9.08 läuft. Dies ist insofern kein bloßer Streit um des Kaisers Bart sondern durchaus von Bedeutung, weil es darum geht, ob die Mutter am Tag des 2. Geburtstages des Kindes noch daheim bleiben darf oder schon zum Erscheinen in der Arbeit verpflichtet ist.
Es gibt eine alte VwGH-Entscheidung (ergangen zu einer – heute nicht mehr existenten – Wiedereinstellungsförderung), wonach die Karenz nur bis zum Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes dauert. Dies wird damit begründet, dass der 2. Geburtstag eigentlich bereits der erste Tag des dritten Lebensjahres ist. Nimmt man diese VwGH-Entscheidung ernst, müsste im geschilderten Fall die Dienstnehmerin am 10.9.08 (ein Mittwoch) schon wieder arbeiten kommen. Hat sich der Dienstgeber daher schon mit Karenz bis inklusive 10.9.08 einverstanden erklärt, wäre dieser eine Tag dann eigentlich – wenn man es rechtlich betrachtet – kein gesetzlicher Karenztag mehr, sondern ein Tag vereinbarter Karenz (unbezahlter Urlaub). Nun bin ich aber schon im Bereich der Haarspalterei… 😆

Schönes Wochenende,
Rainer Kraft

lg Viktoria