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15. August 2006 um 0:17 Uhr
#67261
rkraft
Teilnehmer
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin mir nicht ganz im Klaren, wie Ihre Frage zu verstehen ist.
Offenbar geht es um einen Betriebsübergang im Sinne des § 3 AVRAG (automatischer Übergang der Dienstverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten).
Der von Ihnen genannte § 7 AVRAG hat mit Betriebsübergang allerdings nichts zu tun, sondern regelt den Anspruch auf kollektivvertragliches Mindestentgelt für Arbeitnehmer ausländischer Arbeitgeber, die in Ö ihren gewöhnlichen Arbeitsort haben.
Schöne Grüße,
Rainer Kraft