Start › Foren › Laufender Bezug › All inklusive und Überstunden herausschälen › Antwort auf: All inklusive und Überstunden herausschälen
Lieber Martin, lieber Rainer, lieber Sven,
beim „Fremdgehen“ (im ARS-Forum http://www.ars.at/forum von Wilhelm Kurzböck ) bin ich gerade auf einen sehr interessanten Hinweis gestoßen, der ziemlich genau auf die von Ihnen/Euch diskutierte Frage passt.
Herr Kurzböck schreibt in einem Forumsbeitrag vom 30.Aug.2006 unter dem Titel „All-inclusive-Gehälter und Steuerfreiheit der Überstundenzuschläge“, dass er mit der Finanzverwaltung Rücksprache gehalten hat und er zu folgender Analyse kommt:
„Das Ziel, durch eine All-inclusive-Vereinbarung sowohl sämtliche Überstunden abzugelten (um sich vor arbeitsrechtlichen Nachforderungen zu schützen) als auch Steuerfreiheit in Anspruch zu nehmen, muss als „Quadratur des Kreises“ scheitern.
Die Devise lautet: entweder eine begrenzte Zahl an Überstunden der Abgeltung preisgeben und dafür eine Steuerbefreiung in Anspruch nehmen können oder aber eine unbegrenzte Zahl an Stunden arbeitsrechtlich sichern (natürlich unter dem Aspekt des Günstigkeitsvergleiches mit ev. 12monatigem Beobachtungszeitraum), dabei aber auf die Steuerfreiheit der Überstundenzuschläge verzichten.
Ein monatliches „Hin- und Her-Anpassen“ von etwaigen Grundlöhnen durch die Zahl von unterschiedlich geleisteten Überstunden (Gesamtstunden) bei immer gleichbleibendem Gehalt oder Lohn (häufig anzutreffen im Gastgewerbe bei Nettlohnvereinbarungen), um damit auch die Überstundenzuschläge – die dann auch variabel sind – anzupassen, ist unzulässig!!!
Wer es dennoch macht, riskiert bei der nächsten Prüfung leider ein „blaues Auge“.“
Ich glaube, diese Analyse trifft das Problem ziemlich punktgenau. Was meint Ihr?
Freundlichen Gruß.
Caroline
