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27. Juli 2006 um 21:05 Uhr
#67218
Elisabeth
Teilnehmer
Hallo!
Es ist doch möglich, dass der „alte DG“ auf einen Teil der Kündigungsfrist verzichtet, dh sehr wohl Kündigung durch den DN aber DV endet eben um diese zwei Wochen früher.
Ist sicher eine saubere Lösung.
Schöne Grüße von Elisabeth