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20. Juli 2006 um 8:41 Uhr
#67185
Lisa
Teilnehmer
Lieber Rene!
Laut Lohnsteuerrichtlinien (Randzahl 1071) geht die Steuerbegünstigung einer gesetzlichen Abfertigung durch eine spätere Auszahlung nicht verloren.
Dies müsste analog auch gelten, wenn die Abfertigung in kleineren als den gesetzlich vorgesehenen Raten bezahlt wird.
Schöne Grüße,
Lisa