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31. Juli 2006 um 8:27 Uhr
#67226
brigitte
Teilnehmer
Hallo,
da nun die SV-Freiheit der Reisekosten für freie DN gesetzlich fixiert ist und ich für 2005 und lfd. Aufrollungen durchführen kann, stellen sich für mich folgende Fragen:
1.Kann ich auch bereits ausgetretene freie DN (2005 und 2006) aufrollen?
2.Wenn der freie DN dadurch unter die Geringfügigkeitsgrenz fällt – sind wahrscheinlich Änderungsmeldung zu machen.
Auf was muss ich noch achten?
Danke für die Hilfe im voraus.
LG
Brigitte