Antwort auf: Altersteilzeit

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#67199
lydia54
Teilnehmer

Danke für die Info,

ich hätte dann aber doch noch eine Frage.
Die Feizeitphase darf ja 2,5 Jahre nicht überschreiten. Wenn der Pensionsstichtag der 1. Mai 2012 ist und wir die ATZ blocken, dann würde ich ja jetzt über die 2,5 Jahre kommen. Fällt das dann auch in die Übergangsregel?

Liebe Grüße,
Lydia

rkraft wrote:
Liebe Lydia,

eine Übergangsregelung (§ 82 Abs 2 AlVG) ermöglicht es, dass Männer im Jahre 2006 schon mit 56,5 Jahren (Frauen mit 51,5 Jahren) Altersteilzeit antreten können, auch wenn die Laufzeit der Altersteilzeit dadurch 5 Jahre überschreitet.
Im Jahre 2007 können Männer mit 57 Jahren (Frauen mit 52 Jahren) Altersteilzeit antreten.

Ihr Mitarbeiter ist am 9.12.1949 geboren und hat daher die 56,5 Jahre bereits am 9.6.2006 erreicht. Seit diesem Zeitpunkt könnte er somit – sofern die sonstigen Voraussetzungen für Altersteilzeit vorliegen – in Altersteilzeit gehen.

Zur Frage der Ersatzkraft: Eine Meldung als arbeitslos ist nicht zwingend erforderlich. Als arbeitslos werden auch Personen anerkannt, die zuvor nicht als beschäftigt im Hauptverbandscomputer aufscheinen.

Schöne Grüße,
Rainer Kraft