Antwort auf: Betrag als Überstundenpauschale

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#67183
Clara
Teilnehmer

Hallo,

arbeitsrechtliche Probleme würde ich dann sehen, wenn der Pauschalbetrag verglichen mit den tatsächlichen Überstunden erheblich und dauerhaft zu niedrig angesetzt ist. Weil dann wäre dem Ausfallprinzip (=es soll dem AN durch Krankenstand, Urlaub,… kein entgeltmäßiger Ausfall entstehen) hinsichtlich ÜSt-Pauschale wohl nicht Genüge getan.

Lohnsteuerliche Probleme kann ich aufs Erste nicht erkennen, sofern Aufzeichnungen über die geleisteten ÜSt vorliegen.

Schöne Grüße,
Clara