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30. Juli 2006 um 11:34 Uhr
#67224
W.Ortner
Mitglied
Liebe Julie N.,
mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit gilt die im Beispiel dargestellte Behandlung der AKU und des WBF auch für die Landarbeiterkammerumlage und den Schlechtwetterentschädigungsbeitrag. Ausjudiziert ist dies aber nicht. Aber auch die im Beispiel vorgenommene Behandlung des WBF ist nicht judiziert.
Liebe Grüße
W.Ortner