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10. Juli 2006 um 23:25 Uhr
#67159
Teilnehmer
Hallo Lydia!
So würde ich das auch sehen.
Ergänzend zu Lisas Posting möchte ich noch anführen, dass bei Arbeitern, deren Dienstverhältnisse maximal für 2 Monate unterbrochen war, eine Zusammenrechnung lt. EFZG zu erfolgen hat (aber nur bei gewissen Austrittsarten, wie z.B. hier bei der einvernehmlichen Lösung)
LG
