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10. Juli 2006 um 12:11 Uhr
#67145
Teilnehmer
Ich bin es nochmals. Eine kleine Ergänzung noch, ich habe mich nämlich ein wenig unscharf ausgedrückt: Die Abfertigung ist natürlich nicht nach Monatsgehältern, sondern MONATSENTGELTEN zu bemessen. Das heißt, es ist eben, wie beschrieben, nicht nur das laufende Gehalt zugrunde zu legen, sondern auch andere Entgeltbestandteile, wie zum Beispiel aliquote Sonderzahlungen.
Schöne Grüße,
Lisa