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5. Juli 2006 um 14:26 Uhr
#67118
Mitglied
kommt immer auch drauf an, ob 100 %-ige „willkürlich“ gearbeitet wurden, nur um eben Überstunden zu erzeugen;
-ansich sind innerhalb der Normalarbeitszeit meistens entweder keine oder viel geringere Zuschläge zu zahlen als für Überstunden – was also ist echt konkret dessen Normalarbeitszeit?
Sonst würde ich uU nur den Zeitsaldo 1:1,5 abgleichen, wenns nicht näher definiert wird;
