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4. Juli 2006 um 14:59 Uhr
#67110
Chris
Teilnehmer
Hallo,
also aus dem Bauch heraus würde ich sagen er kann von der Urlaubsvereinbarung zurücktreten zumal dies ja nun wirklich keinen Erholungsurlaub darstellt. 🙁
Wer von uns hätte Erholung, wenn er wüßte nach seinem Urlaub ist er arbeitslos 😕
Zumal man auf jeden Fall – meiner Meinung nach – die Postensuchtage miteinbeziehen muß.
Es wäre vielleicht am besten man würde mit dem DN sprechen, was er möchte……..
LG Chris