Antwort auf: Mitarbeiterbeteiligung

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#67108
Clara
Teilnehmer

Hallo,

im § 3/1 Z.15 lit.b EStG sind die steuerfreien Mitarbeiterbeteiligungen geregelt.
Diese müssen aber laut Lohnkontenverordnung 2006 (BGBl II 2005/256) trotzdem, auch wenn sie steuerfrei sind, im Lohnkonto aufscheinen und daher über die Lohnverrechnung laufen.

Schöne Grüße,
Clara